Die Gemeinde Ritterhude hat die Verantwortung für die Abwasserbeseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser einer rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Anstalt öffentlichen Rechts, der Abwasserbeseitigung Ritterhude, AöR übertragen.
Im Auftrag der AöR nimmt die Hansewasser Ver- und Entsorgungs GmbH (HVE) alle Aufgaben rund um die Abwasserbeseitigung in Ritterhude wahr. Die HVE kümmert sich um das Ritterhuder Kanalnetz und übernimmt das Abwasser zur Reinigung in der Großkläranlage Bremen-Seehausen.
Die Schmutzwassergebühr wird im Auftrag der HVE von den Osterholzer Stadtwerken GmbH & Co. KG für die AöR eingezogen. Die Niederschlagswassergebühr wird direkt von der AöR eingezogen.
Die zentrale Anlaufstelle für Kundenkontakte ist die Kundenbetreuung der HVE
Fon 0421 988 1111
Fax 0421 988 1911
E-Mail kontakt@hansewasser.de
Hansewasser Ver- und Entsorgungs GmbH
Kundenbetreuung
Birkenfelsstraße 5
28217 Bremen
Fon 0421 988 1111
Fax 0421 988 1911
kontakt@hansewasser.de
Öffnungszeiten
Mo.–Do. 8.00–12.00 Uhr
sowie 13.00–16.00 Uhr
Fr. 8.00–12.00 Uhr
Gemeinde Ritterhude
Riesstr .40
27721 Ritterhude
Herr Hopp
Fon 04292 889-161
m.hopp@ritterhude.de
Öffnungszeiten
Mo. und Fr. 8.00–12.00 Uhr
Di. 8.00–12.00 und 14.00–16.00
Do. 8.00–12.00 und 14.00–18.00
Osterholzer Stadtwerke
Kundenzentrum Ritterhude
Riesstr. 57
27721 Ritterhude
Fon 04292 8165-55
service-ritterhude@osterholzer-stadtwerke.de
Öffnungszeiten
Mo.–Do. 8.00–17.00 Uhr
Fr. 8.00–13.00 Uhr
(telefonisch bis 17.00 Uhr)
Formulare finden Sie unter www.ritterhude.de
Anfang 2006 wurden die Weichen für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ritterhude neu gestellt. Statt die eigene Kläranlage an der Hamme mit hohem Aufwand auszubauen, wurde das Kanalnetz von Ritterhude an die Großkläranlage in Bremen-Seehausen angeschlossen. Für die Ortsteile Ihlpohl und Platjenwerbe wird diese Zusammenarbeit mit Bremen schon seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert.
Auf dem Gelände der alten Kläranlage in Ritterhude wurde ein Pumpwerk mit Speicherbecken gebaut, von dem aus das Ritterhuder Abwasser durch eine 5,8 km lange Druckleitung in das Bremer Kanalnetz in Oslebshausen und von dort weiter zur Kläranlage Bremen-Seehausen gepumpt wird.
Voraussetzung für die Realisierung des neuen Anschlusses war der Abschluss von Abwasserübernahmevereinbarungen zwischen der „Abwasserbeseitigung Ritterhude, Anstalt öffentlichen Rechts" mit der HVE und der Freien Hansestadt Bremen. Ab 2019 überträgt die Gemeinde Ritterhude auch die Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser auf die AöR.
Damit ist die Abwasserentsorgung von Ritterhude langfristig zu gesichert.
Abwasserbeseitigungssatzung Schmutzwasser
1. Änderung über die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser)
1. Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
1. Änderung der Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht (1. Übertragungssatzung)
2. Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
3. Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
1. Änderung der Abwasserübertragungspflicht (3. Übertragungssatzung)
4. Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
1. Änderung der Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungspflicht (4. Übertragungssatzung)
5. Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
1. Änderung der Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht (5. Übertragungssatzung)
Abwälzung der Abwasserabgabe
Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Schmutzwasser
1. Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Schmutzwasser
2. Änderung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung
3. Änderung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung
4. Änderung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung
5. Änderung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung
Leistung | Gebühr | Info |
---|---|---|
Schmutzwassergebühr | 4,66 € / m³ | |
Niederschlagswassergebühr | 0,48 € / m² / jährlich | |
Abwasserbeitrag öffentlicher Kanal i. d. Straße (Schmutzwasser) | 2,15 € / m² | |
Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse (Schmutzwasser) | nach Berechnung | |
Anschlussbeitrag öffentlicher Kanal i. d. Straße einschließlich des Grundstücksanschlusses (Niederschlagswasser) | 4,87 € / m² | |
Beseitigung des Abwassers aus Sammelgruben | 19,80 € / m³ | |
Beseitigung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen | 36,20 € / m³ | |
Verwaltungsgebühr für die Entwässerungsgenehmigung | 60,00 – 600,00 € | |
Verwaltungsgebühr für die Abnahme der Abwasseranlage | 15,00 – 25,00 € je angef. halbe Arbeitsstunde |